Teilnahme- und Wettkampfbestimmungen

Teilnahmebedingungen

Veranstalter 

VFF SV Eintracht Oppenhausen e.V. 

Reglement Grundlage

Der „MTB Gallahaan-Trail 2022“ ist beim Bund Deutscher Radfahrer ( BDR) angemeldet und genehmigt. Es gilt die Sportordnung des BDR sowie die Wettkampfbestimmung Mountainbike und E-Bike des BDR laut offizielle Homepage www.rad-net.de

  • Sportordnung (SPO 04/2021) „Bund Deutscher Radfahrer“ (BDR)
  • Wettkampfbestimmungen Mountainbike (MTB) (WB- MTB 07/2021)
  • Wettkampfbestimmungen E-Bike (WB-E-Bike 04/2020)

Der „14.MTB Gallahaan-Trail 2022“  ist Bestandteil der MTB CHALLENGE – Marathonserie (https://mtb-series.eu/de/)

Teilnehmer

Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung mit den Teilnahme- und Wettkampfbestimmungen einverstanden.

Die Veranstaltung „MTB Gallahaan-Trail 2022“  ist offen für Hobby- und Lizenzfahrer, eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Auf allen Strecken sind Hobby- und Lizenzfahrer startberechtigt und werden zusammen gewertet!

Teilnehmer die am Tag der Veranstaltung nicht das 18.Lebensjahr vollendet haben, dürfen unabhängig von der Strecke , nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten starten.
Die Beurteilung einer ausreichenden Kondition und Fahrtechnik obliegt bei Minderjährigen den Erziehungsberechtigten.  Zusätzlich gilt die in der Ausschreibung aufgeführte Teilnahmeberechtigung nach Strecken

Wettkampfbestimmungen

Wettkampfgrundlage die bereits oben erwähnte Sportordnung (SpO 04/2021) und die Wettkampfbedingungen Mountainbike (WB-MTB  07/2021)
 und E-Bike (WB-E-Bike 04/2020).

Das Radmaterial muss in einem voll funktionsfähigen und einwandfreien Zustand an den Start gebracht werden. Hierfür ist der Sportler selbst verantwortlich. Es ist verboten, während des Rennens das komplette Fahrrad zu wechseln. Teile dürfen ausgetauscht werden, wenn sie mitgeführt werden.
Jeder Sportler (Fun-Sportler und Lizenz-Sportler) muss dafür Sorge tragen, dass seine Ausrüstung (Rad mit Zubehör und montierten Vorrichtungen, Helm, Kleidung, etc.) durch ihre Qualität, ihre Werkstoffe oder ihre Konzeption keine Gefahr für ihn selbst oder für andere darstellt.

Material / Ausrüstung

Während des gesamten Rennens besteht Helmpflicht!

Das Radmaterial muss in einem voll funktionsfähigen und einwandfreien Zustand an den Start gebracht werden. Hierfür ist der Fahrer selbst verantwortlich.

Jeder Fahrer (Hobby-Fahrer und Lizenz-Fahrer) muss dafür Sorge tragen, dass seine Ausrüstung (Rad mit Zubehör und montierten Vorrichtungen, Helm, Kleidung etc.) durch ihre Qualität, ihre Werkstoffe oder ihre Konzeption keine Gefahr für ihn selbst oder für andere darstellt.

Bei festgestellten Sicherheitsmängeln ist der Veranstalter berechtigt, dem Fahrer die Starterlaubnis zu entziehen. Der Veranstalter/Organisator übernimmt keine Haftung bei Schäden gegenüber Dritten!

Die Lenkernummern sind mit Kabelbindern am Lenker anzubringen. Die Lenkernummer muss so befestigt sein, dass sie sich während des Rennens nicht lösen kann. Sie muss von vorne lesbar sein.

Mountainbike-Ausstattung

Ein Mountainbike unterliegt in seinen Spezifikationen den in den Wettkampfbestimmung MTB   (Kapitel 3.2 Mountainbike-Ausstattung) aufgeführten Beschränkungen.

E-Bike-Ausstattung

Ein E-Bike ist ein Fahrrad, das mit zwei Energiequellen betrieben wird, der menschlichen Pedalkraft und einem Elektromotor, der nur beim Treten des Fahrers hilft.
Ein E-Bike muss den in den Wettkampfbestimmungen E-Bike(Kapitel 2.1 E-Bike Standard ) aufgeführten Normen entsprechen.  

Bezeichnung der Risiken

 Jeder Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung der Sportart Mountainbiking verbunden sind, wie z.B. durch Ermüdung/Erschöpfung bewirkte Gefahren während eines Wettkampfs.

Das beinhaltet Gefahren für jedermann im Wettkampfbereich, insbesondere aus Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen.

Der Teilnehmer akzeptiert, dass im Falle des Befahrens von öffentlichen Straßen die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten.

Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Sorgfalt des Veranstalters bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Sicherheit der Strecke sich billigerweise nur auf vorhersehbare Risiken erstrecken kann. Das heißt zugleich, dass gewisse Abläufe nicht immer vorausgesehen oder unter Kontrolle gehalten werden können. Es ist daher akzeptiert, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß eines etwaigen Schadens stehen. Dabei ist entscheidend die pflichtgemäße Betrachtung des Veranstalters vor der Veranstaltung.

Risikobereitschaft

Der Teilnehmer anerkennt mit dem Start Eignung und Zustand der Wettkampfstrecke.

Der Teilnehmer übernimmt mit voller Absicht etwaige Risiken und Gefahren für sich, auch solche, die aus einer etwaigen Unterschätzung des Schwierigkeitsgrades der Strecke für sich selbst resultieren.

Dies gilt auch für Eltern bzw. gesetzliche Vertreter, die ihre minderjährigen Kinder zu diesem Wettbewerb anmelden und teilnehmen lassen, oder zusammen mit ihnen am Rennen  teilnehmen.

Der Teilnehmer ist für die von ihm verwendete Ausrüstung und die Wahl und Bewältigung der Fahrlinie selbst verantwortlich.

Verhaltensregeln

Den Anweisungen des Veranstalters sowie der eingesetzten Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten! Das Ignorieren von Weisungen des Veranstalters führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Auf der Strecke darf keinerlei Unrat weggeworfen werden! Die für die Strecke ausgewiesenen Wege dürfen nicht verlassen werden. Ein Nichtbeachten führt zum Wertungsausschluss.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz verstehen sich von selbst.

Aufgabe/Rücktransport

Teilnehmer, die die Marathon-Veranstaltung aufgeben, müssen sich beim nächsten Streckenposten oder im Start/Zielbereich  melden und ihre Startnummer angeben. Erfolgt dies nicht, gehen etwaige Kosten für Suchaktionen zu Lasten des Teilnehmers.
Die Veranstaltung findet teilweise auf öffentlichen, nicht gesperrten Straßen/Wegen statt. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind zwingend einzuhalten. Rücktransport auf eigene Gefahr, bitte achten Sie auf die Straßenverkehrsordnung.

Naturschutz

Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes ist das Reichen von Verpflegung und Getränken nur an den im Streckenplan gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Das Wegwerfen von Unrat außerhalb der markierten Verpflegungszonen führt zur Disqualifikation.

Wir als Veranstalter bitten euch,  vom Training vor und insbesondere nach der Veranstaltung abzusehen. Ihr bewegt euch in einer sehr sensiblen Umgebung und eine übermäßige Nutzung wirkt sich negativ auf Flora und Fauna aus. Wir bitten euch, auch keine GPS Daten in den diversen Portalen zur Verfügung zu stellen.

Die Einhaltung dieser Bitte ist Grundvoraussetzung, dass diese Veranstaltung auch in Zukunft noch stattfinden kann. Die Strecke ist in dieser Form nur für den Renntag freigegeben. Die ständige Nutzung der Privatgelände außerhalb des MTB Marathons ist nicht gestattet. Für diesen Tag sind einzelne Streckenteile von der Stadt genehmigt worden, die sonst für Mountainbiker gesperrt sind.

Haftung/ Haftungsverzicht

Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!

Mit Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten sind ausgeschlossen.

 Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände die während der

Veranstaltung abhandenkommen, wenn keine grobe Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt.

Der Veranstalter und die von ihm Beauftragten haften nicht für grobe fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Hiervon ausgenommen sind Vorsatz und grob fahrlässig verursachte Schäden.

Haftungsverzicht

Ausfall der Veranstaltung / Nicht Antreten

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Pandemie), Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

Bei Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch.